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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der KüchenWerkstatt UG

Präambel:

Die KüchenWerkstatt UG fungiert als Anbieter für Mittagessen an Schulen und organisiert die Ausgabe von Speisen in der Mensa. Durch das Internetportal MensaMax wird die Bestellung und die Abrechnung von Mittagessen bargeldlos ermöglicht. Die nachstehenden Nutzungsbedingungen dienen der klaren Definition der Rechte und Pflichten zwischen der KüchenWerkstatt UG und den Kunden bzw. Nutzern (wie Eltern, Schüler-Innen, Lehrperson, beschäftigte der Schule/der Kooperationspartner) dieses Angebots.

§1. Vertragspartner:

A. Die Vertragspartner sind die KüchenWerkstatt UG als Anbieter bezeichnet und die jeweils angemeldete Person oder im Falle der Minderjährigkeit die Erziehungsberechtigten, im Weiteren als Kund-Innen bezeichnet bzw. Nutzern bezeichnet.

B. Nutzer im Sinne dieser AGB ist die jeweils angemeldete Person (Kunde-Innen).

C. Das Catering-Unternehmen bietet Schulverpflegungsdienstleistungen gemäß der Konzessionsvereinbarung an. Dies umfasst die Bereitstellung von Mittagessen, Pausensnacks (Kiosk) und gegebenenfalls Catering für Schulveranstaltungen.

§2. Haftungsausschluss:

A. Allgemeiner Haftungsausschluss:

„KüchenWerkstatt UG haftet für Schäden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KüchenWerkstatt UG, eines gesetzlichen Vertreters, seiner Mitarbeiter und/oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet KüchenWerkstatt UG, seine gesetzlichen Vertreter, seine Mitarbeiter und/oder seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Im Übrigen ist die Haftung von KüchenWerkstatt UG – auch für Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – ausgeschlossen.

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes sowie für arglistig verschwiegene Mängel. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

KüchenWerkstatt UG haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerungen der Leistung, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wurden. Unter höherer Gewalt ist jedes unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflusses der KüchenWerkstatt UG liegende Ereignis zu verstehen, welches die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der KüchenWerkstatt UG ganz oder teilweise unmöglich macht, insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantäne, etc.“

B. Lebensmittelsicherheit:

Das Unternehmen kann zur Bereitstellung seiner Dienstleistungen Lebensmittel von Dritten beziehen, wie zum Beispiel Zutatenlieferanten oder Großhändler. In solchen Fällen haftet das Unternehmen nicht für Mängel, Schäden oder Verluste, die durch die Produkte dieser Dritten verursacht werden, es sei denn, das Unternehmen handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

C. Individuelle Ernährungsbedürfnisse:

Das Unternehmen haftet nicht für allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Lebensmitteln, sofern die Kunden ihre spezifischen Ernährungsanforderungen nicht ordnungsgemäß angegeben haben und das Unternehmen angemessen darauf reagiert hat.

D. Kreuzkontamination:

Das Unternehmen kann nicht ausschließen, dass es während der Zubereitung zu Kreuzkontaminationen zwischen verschiedenen Lebensmitteln und Allergenen kommt. Kunden mit schwerwiegenden Allergien wird empfohlen, dies bei ihrer Bestellung zu berücksichtigen und gegebenenfalls alternative Optionen zu wählen.

E. Ansprüche und Beschwerden:

Kunden, die Schäden oder Beschwerden haben, sollten sich umgehend an das Unternehmen wenden, um eine angemessene Lösung zu finden. Jegliche Ansprüche müssen innerhalb einer angemessenen Frist und schriftlich geltend gemacht werden.

§3. Kund-Innenkonto und Identifikation:

A. Die Anmeldung im MensaMax-System ist Voraussetzung für die Teilnahme am Geschäftsverkehr bzw. der Inanspruchnahme der zuvor beschriebenen Leistung.

B. Der/Die Kund-In registriert sich eigenständig im MensaMax-Portal und gibt alle erforderlichen Angaben ein, um ein neues Kund-Innenkonto zu erstellen. Der/Die Kund-In wird per E-Mail über die erfolgreiche Registrierung informiert.

§4. Führung des Kund-Innenkontos und Entgelte:

A. Das Kund-Innenkonto in MensaMax wird, in der Regel, als Guthabenkonto eingerichtet.

B. Dieses kann jederzeit durch Überweisung aufgeladen werden. Die zulässigen Einzahlungsmethoden werden vom Anbieter festgelegt.

C. Überwiesene Beträge werden in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen gebucht.

D. Die Zuordnung von eingehenden Beträgen erfolgt über die Angabe des korrekten Login-Namens im Verwendungszweck des Überweisungsträgers. Der/Die Kund-In ist für die korrekte Angabe verantwortlich. Eine falsche Angabe kann zu einer falschen oder verzögerten Zuordnung führen, wofür der Anbieter nicht haftet.

E. Es entstehen der/die Kund-In keine Kosten für die Führung des MensaMax-Kontos.

§5. Kontoübersicht und Essensbestellung im Internet:

A. Der/Die Kund-In kann nach erfolgreicher Anmeldung in MensaMax unter Angabe von Projekt, Einrichtung, Benutzername und Passwort verschiedene Aktionen durchführen, darunter:

   – Abbestellen von Essen bei Krankheit

   – Überprüfung der Kontobewegungen und des Kontostands

   – Einsicht in weitere personenbezogene Daten

§6. Kund-In mit verlässlicher Essensteilnahme:

A. Für jeden Schultag mit angebotenem Essen wird ein Mittagessen im MensaMax-Konto vorgebucht.

B. Krankheitsbedingte Essensstornierungen müssen werktags bis 12:00 Uhr über MensaMax erfolgen und werden am folgenden Werktag wirksam. Eine Stornierung nach 12:00 Uhr kann keine Berücksichtigung finden, sodass das Essen auch bei Nichtinanspruchnahme voll zu bezahlen ist.

C. Die Essensbestellung wird für neu angemeldete Kinder automatisch für alle fünf Schultage pro Woche voreingestellt, sofern keine anderweitige Mitteilung vorliegt.

D. Bei der Anmeldung zur Ferienbetreuung über den GBS Partner, wird automatisch das Mittagessen vorgebucht.

§7. Bezahlung/Kontostand/Essensausgabe:

A. Der Essenspreis wird im Voraus bezahlt, wobei der aktuelle Kontostand stets in MensaMax angezeigt wird. Bei rechtzeitiger Stornierung erfolgt eine Gutschrift.

B. Eine Bestellung ohne ausreichendes Guthaben ist in der Regel nicht gestattet.

C. Nicht abgeholtes Essen muss vollständig bezahlt werden.

D. Bei ungedecktem Guthabenkonto fällt eine Verzugspauschale von 5 EURO an, jede weitere Mahnung wird mit zusätzlichen 5 EURO berechnet gemäß § 288 Abs. 5 BGB.

§8. Haftung und Sperrung:

A. Das Passwort darf ausschließlich der/die Kund-In bekannt sein. Für Schäden durch fahrlässigen Umgang mit dem Passwort haftet allein der/die Kund-In.

§9. Kündigung:

A. Der/Die Kund-In kann den Vertrag jederzeit schriftlich zum nächsten Werktag kündigen.

B. Der Vertrag endet automatisch mit der Abmeldung des Nutzers von der Schule.

C. Der Vertrag endet auch automatisch mit Beendigung der Leistungserbringung durch den Anbieter.

D. Bei Vertragsende muss der/die Kund-In eine Bankverbindung für die Erstattung des Restguthabens angeben. Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich auf Anfrage. Wird keine Bankverbindung angegeben, verfällt der Anspruch auf Rückerstattung nach 60 Tagen.

§10. Änderungen:

Die KüchenWerkstatt behält sich das Recht vor, die Datenschutzbestimmungen bei Bedarf zu aktualisieren. Änderungen werden auf www.KüchenWerkstatt.com veröffentlicht.

§11. Schlussbestimmungen:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Firmensitz der KüchenWerkstatt UG. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Der Anbieter hat das Recht die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer mindestens (60) Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer den neuen Regelungen der AGB nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt der oben beschriebenen ersten Mitteilung, gelten die neuen AGB als angenommen und akzeptiert. Der Anbieter informiert den Partner über die Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens in zwei Mitteilungen, die erste zur Ankündigung spätestens dreißig (30) Tage vor dem Inkrafttreten der neuen AGB sowie eine weitere spätestens fünfzehn (15) Tage vor dem Ende der Frist. Die Mitteilungen erfolgen an die vom Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse. Bei fristgerechtem Widerspruch haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen.