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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der KüchenWerkstatt GmbH

Präambel:

Die KüchenWerkstatt GmbH fungiert als Anbieter für Mittagessen an Schulen und organisiert die Ausgabe von Speisen in der Mensa. Die Bestellung und Verwaltung der Mittagessen erfolgt über das System MensaMax. Die Abrechnung erfolgt durch die KüchenWerkstatt GmbH im SEPA Lastschriftverfahren. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen dienen der klaren Definition der Rechte und Pflichten zwischen der KüchenWerkstatt GmbH und den Kunden (z. B. Eltern, Schüler, Lehrkräfte), die dieses Angebot nutzen.

§1. Vertragspartner:

A. Die Vertragspartner sind die KüchenWerkstatt GmbH (nachfolgend als „Anbieter“ bezeichnet) und die jeweils angemeldete Person oder im Falle der Minderjährigkeit deren Erziehungsberechtigte (im Weiteren als „Kunde“ bezeichnet).

B. Kunde im Sinne dieser AGB ist die jeweils im MensaMax-Portal registrierte Person.

C. Der Anbieter erbringt Schulverpflegungsdienstleistungen gemäß der jeweiligen Konzessionsvereinbarung an. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung von Mittagessen, Pausensnacks (Kiosk) sowie gegebenenfalls Catering für Schulveranstaltungen.

§2. Vertragsbeginn:

A. Vertragsbeginn zum Schuljahr Der Vertrag beginnt zum 01.08. eines Jahres und richtet sich nach dem Beginn des jeweiligen Schuljahres in Hamburg.

B. Unterjährige Anmeldung Bei einer Anmeldung nach dem 01.08. beginnt der Vertrag mit dem ersten Nutzungstag bzw. dem ersten Schultag des Kindes an der jeweiligen Einrichtung.

C. Registrierung Der Kunde verpflichtet sich, die Registrierung im MensaMax-Portal rechtzeitig vor Inanspruchnahme der Leistungen vorzunehmen, spätestens jedoch zum Vertragsbeginn. Ohne Registrierung kann keine Teilnahme gewährleistet werden.

§3. Haftungsausschluss:

A. Allgemeiner Haftungsausschluss:

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen Dritter entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Anbieters.

B. Lebensmittelsicherheit:

Der Anbieter kann zur Bereitstellung seiner Dienstleistungen Lebensmittel von Dritten beziehen, wie zum Beispiel Zutatenlieferanten oder Großhändler. Für Mängel, Schäden oder Verluste, die durch Produkte dieser Dritten verursacht werden, haftet der Anbieter nicht, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

C. Individuelle Ernährungsbedürfnisse:

Der Anbieter haftet nicht für allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten, sofern der Kunde seine individuellen Ernährungsanforderungen nicht korrekt angegeben hat und der Anbieter diese bei ordnungsgemäßer Mitteilung berücksichtigt hat.

D. Kreuzkontamination:

Eine Kreuzkontamination während der Zubereitung von Speisen kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Kunden mit schwerwiegenden Allergien wird empfohlen, dies bei der Essenswahl zu berücksichtigen und gegebenenfalls auf alternative Angebote zurückzugreifen.

E. Ansprüche und Beschwerden:

Kunden, die Schäden oder Beschwerden haben, sollten sich umgehend an das Unternehmen wenden, um eine angemessene Lösung zu finden. Jegliche Ansprüche müssen innerhalb einer angemessenen Frist und schriftlich geltend gemacht werden.

§4. Kundenkonto und Teilnahmevoraussetzungen:

A. Registrierung

Die Anmeldung im MensaMax-Portal ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulverpflegung sowie für die Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen.

B. Kontoeinrichtung

Der Kunde registriert sich eigenständig im MensaMax-Portal und gibt alle erforderlichen Daten zur Erstellung eines Kundenkontos an. Über die erfolgreiche Registrierung wird der Kunde per E-Mail informiert.

C. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an der Schulverpflegung setzt neben der Registrierung im MensaMax-System die Erteilung eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats voraus.

D. Einschränkung bei fehlenden Voraussetzungen

Der Anbieter ist berechtigt, die Teilnahme an der Verpflegung bis zur vollständigen Einrichtung der Registrierung und des SEPA-Lastschriftmandats zu verweigern oder einzuschränken.

§5. Führung des Kundenkontos und Abrechnung im Lastschriftverfahren:

A. Kontoführung

Das Kundenkonto wird als Verrechnungskonto geführt. Eine Aufladung durch den Kunden ist nicht erforderlich.

B. Abrechnungssystem

Die Abrechnung erfolgt rückwirkend auf Basis der tatsächlich konsumierten Speisen sowie ggf. angefallener Gebühren. Grundlage sind ausschließlich die im System erfassten und ausgegebenen Mahlzeiten.

C. Zahlungsabwicklung

Die Abrechnung der angefallenen Kosten erfolgt monatlich im Nachgang. Der entsprechende Betrag wird in der Regel zum 5. des Folgemonats bequem per SEPA-Lastschrift vom hinterlegten Konto eingezogen.

D. Kontodeckung und Mitwirkungspflicht

Der Kunde verpflichtet sich, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Bankkontos zum Zeitpunkt des Einzugs zu sorgen.

E. Angaben zum Bankkonto

Der Kunde ist für die Richtigkeit und Aktualität der hinterlegten Bankverbindung verantwortlich. Änderungen sind rechtzeitig mitzuteilen.

F. Rücklastschriften und Kosten

Entsteht durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift (insbesondere mangels Kontodeckung oder aufgrund fehlerhafter Angaben) ein zusätzlicher Aufwand, ist der Anbieter berechtigt, die ihm tatsächlich entstandenen Kosten dem Kunden weiter zu berechnen.

G. Maßnahmen bei Zahlungsstörungen

Im Falle von Rücklastschriften oder ausbleibenden Zahlungen ist der Anbieter berechtigt, das Kundenkonto vorübergehend einzuschränken oder die Teilnahme an der Verpflegung bis zur Klärung auszusetzen.

H. Kosten der Kontoführung

Für die Führung des Kundenkontos entstehen dem Kunden keine separaten Kosten.

§6. Kontoübersicht und Essensbestellung im Internet:

A. Der Kunde kann nach erfolgreicher Anmeldung in MensaMax unter Angabe von Projekt, Einrichtung, Benutzername und Passwort verschiedene Aktionen durchführen, darunter:

   – Abbestellen von Essen bei Krankheit

   – Überprüfung der Kontobewegungen und des Kontostands

   – Einsicht in weitere personenbezogene Daten

§7. Kunden mit verlässlicher Essensteilnahme:

A. Maßgeblich für die Essensbuchung sind die vom Kunden im Vertrag festgelegten Verpflegungstage. Diese sind so zu wählen, dass sie den gebuchten Betreuungstagen des Kindes im schulischen Ganztag entsprechen, und werden im MensaMax System entsprechend hinterlegt.

B. Stornierungsfristen

Krankheitsbedingte Essensstornierungen müssen fristgerecht über MensaMax erfolgen. Die jeweils geltenden Abmeldefristen und Uhrzeiten sind standortabhängig und werden durch den Anbieter für den jeweiligen Standort festgelegt und im System MensaMax verbindlich angezeigt.

Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Stornierung nicht mehr berücksichtigt werden. Das Essen wird auch bei Nichtinanspruchnahme vollständig berechnet.

C. Die Essensbestellung wird für neu angemeldete Kinder automatisch für alle fünf Schultage pro Woche voreingestellt, sofern keine anderweitige Mitteilung vorliegt.

D. Für die Ferienzeiten wird das Essen automatisch im Voraus gebucht, ausgenommen sind ausgewiesene Schließtage.

Sollte keine Ferienbetreuung in Anspruch genommen werden, ist das Essen durch den Kunden eigenständig und fristgerecht abzubestellen.

§8. Abrechnung und Zahlung:

A. Abrechnungsgrundlage

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich im System erfassten und ausgegebenen Mahlzeiten.

B. Zahlung

Die Zahlung erfolgt gemäß §5 im SEPA-Lastschriftverfahren.

C. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nicht fristgerecht abbestellte oder nicht abgeholte Mahlzeiten werden vollständig berechnet.

D. Zahlungsstörungen

Bei fehlgeschlagenen Lastschriften ist der Anbieter berechtigt, die ihm tatsächlich entstandenen Kosten dem Kunden weiter zu berechnen.

E. Maßnahmen bei Zahlungsverzug

Bei wiederholten Zahlungsstörungen kann der Anbieter die Teilnahme an der Verpflegung vorübergehend einschränken oder aussetzen.

F. Verspätete Registrierung und Nachberechnung

Erfolgt die Registrierung bei MensaMax verspätet, obwohl das Kind bereits am Mittagessen teilgenommen hat, ist der Anbieter berechtigt, die bis zur Aktivierung des Kontos in Anspruch genommenen Mahlzeiten nachträglich zu den jeweils gültigen Preisen in Rechnung zu stellen.

G. Bildung und Teilhabepaket

Eine Ermäßigung durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) kann nur gewährt werden, wenn ein gültiger Bewilligungsbescheid vorliegt. Die Eltern verpflichten sich, den Caterer bzw. das Abrechnungssystem unverzüglich über Änderungen (z. B. Ablauf oder Entzug des Anspruchs) zu informieren. Ohne Nachweis eines gültigen Bewilligungsbescheides wird der volle Essenspreis berechnet.

F. Änderungen der Preiskategorie

Mitgeteilte Änderungen der Preiskategorie werden ausschließlich für zukünftige Abrechnungszeiträume wirksam berücksichtigt. Eine rückwirkende Anpassung bereits erbrachter und abgerechneter Leistungen aus Vormonaten ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§9. Haftung und Sperrung:

A. Das Passwort darf ausschließlich dem Kunden bekannt sein. Für Schäden durch fahrlässigen Umgang mit dem Passwort haftet allein der Kunde.

§10. Kündigung:

A. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit schriftlich zum nächsten Werktag kündigen.

B. Der Vertrag endet automatisch mit der Abmeldung des Kunden von der Schule.

C. Der Vertrag endet auch automatisch mit Beendigung der Leistungserbringung durch den Anbieter.

§11. Änderungen:

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen anzupassen. Änderungen werden auf www.kuechenwerkstatt.org veröffentlicht.

§12. Schlussbestimmungen:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Firmensitz der KüchenWerkstatt GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Der Anbieter hat das Recht die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer mindestens (60) Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer den neuen Regelungen der AGB nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der oben beschriebenen ersten Mitteilung, gelten die neuen AGB als angenommen und akzeptiert. Der Anbieter informiert den Partner über die Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens in zwei Mitteilungen, die erste zur Ankündigung spätestens dreißig (30) Tage vor dem Inkrafttreten der neuen AGB sowie eine weitere spätestens fünfzehn (15) Tage vor dem Ende der Frist. Die Mitteilungen erfolgen an die vom Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse. Bei fristgerechtem Widerspruch haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen.

Die AGB`s finden Sie auch digital unter: www.kuechenwerkstatt.org

Stand 01.08.2026